Begriff: Wasserdichte Abteilungen

Seit es die Forderungen der Leckrechnung und Schwimmfähigkeit in diesem Sinne gibt, müssen Schiffe so gebaut werden, dass sie im frühen Schiffsentwurf den Limitierungen zur Unterteilung entsprechen. So wird bereits beim ersten Design bedacht, wie die Unterteilung in wasserdichte Abteilungen gemäß den klassenspezifischen und regelkonformen Bauvorschriften auszusehen hat. Ohne wasserdichte Abteilungen bzw. Unterteilung des Schiffes würde es im Leckfall mit der Zeit ungehindert in der gesamten Länge geflutet werden. Daher wird es in wasserdichte Abteilungen unterteilt, damit verbleibende Reste des Schiffskörpers schwimmfähig bleiben und zusätzlich für die geforderte Stabilität sorgen. Es kommt zunächst auf die wirksame Länge der Abteilungen in Schiffslängsrichtung an. Begrenzt sein können diese auch Hauptabteilungen genannten Bereiche durch wasserdichte Längs- und Querschotten oder entsprechende Türen.
Weitere wasserdichte Abteilungen bilden auch das baulich geforderte Kollisionsschott, das sich im Abstand von ca. 5% bezogen auf die Schiffslänge vom vorderen Lot des Schiffes befinden muss, und eine intelligente Anordnung von Doppelbodentanks.