Begriff: Zollaufschublager

Zollaufschublager, das

Lager, in dem Waren im Anschluss an die Abfertigung zum freien Verkehr mit der Wirkung gelagert werden können, dass die Zollzahlung fuer die Dauer der Lagerung aufgeschoben ist. Die Waren liegen im Zollaufschublager nicht unter Zollverschluss, sondern lediglich unter zollamtlicher Bewachung.