Begriff: manövrierunfähig

(not under control, not under command, unmanageable)

Wenn die Manövriereigenschaften beienträchtigt und ein z. B. durch die Schifffahrtsvorschriften gefordertes Manövrieren unmöglich ist. Ein Boot/Schiff kann durch Haverie an Ruder, Maschine, Mast oder Segel oder aus anderen Gründen manövrierunfähig werden und hat dann zum Zeichen dieses Zustandes nach den KVR am Tage zwei schwarze