Begriff: Demurrage

1. Im Containerverkehr berechnete Gebühr für verzögerte Abnahme von Containern im Löschhafen. Sie wird dem Kunden vom Reeder in Rechnung gestellt.
2. Begriff aus der Trampschiffahrt Überliegegeld für Inanspruchnahme längerer Lade- oder Löschzeiten als im Frachtvertrag vereinbart. Sie wird vom Charterer an den Owner gezahlt.