Begriff: Anker

sich mit hakenartigen Armen (Flunken) in den Grund selbsttätig eingrabendes Gerät zum Festlegen von Schiffen gegen Wind, Strom und See. Gebräuchliche Ankerformen sind Stockanker oder Admiralitätsanker heute auf Sport- und Segelschiffen oder zur Reserve verwendet, stocklose Patent-Anker, wie Hallanker, Inglefieldanker u.a. heute allgemein auf See- und Binnenschiffen verwendet, Pilzanker oder Schirmanker bei Dauerliegern wie Feuerschiffen üblich, Draggen vier Flunken, kein Stock; wird von Flussschiffen oder als Suchanker benutzt. Der Treibanker leistet Widerstand nur im Wasser ohne Bodenberührung; ein trichterförmiger Segeltuchsack verringert die Abdrift. Gewicht des Ankers und Stärke der Ankerkette müssen der Schiffsgröße entsprechen.