Begriff: Befrachtungsmakler

Befrachtungsmakler, der (chartering broker)

Rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Kaufmann ohne ständigen Auftrag. Er bringt Schiff und Ladung zusammen, d.h. der Befrachtungsmakler vermittelt den Abschluss von Reise- und Zeitcharterverträgen und erhält als Entgelt i.d.R. 1,25 % Courtage.