Begriff: EXZEDENTENVERSICHERUNG

Versicherung fuer Schaeden am Kollisionsgegner. Die eigene Kaskoversicherung kommt fuer Schaeden am eigenen Schiff und am Schiff des Kollisionsgegners nur jeweils bis zur Hoehe der Versicherungssumme auf. Fuer Schaeden, die man darueber hinaus dem Kollisionsgegner zufuegt, ist eine E. erforderlich.