Begriff: GENERAL CARGO CONTRACT

Vertrag zwischen Befrachter und Konferenz, der den Befrachter zum Erhalt eines Sofortrabatts oder einer Kontraktrate berechtigt, wenn er sich dazu verpflichtet, den Konferenzlinien seine gesamte Ladung anzubieten. In Konferenzen, in denen Hapag-Lloyd Mitglied ist, ist der G. ueberwiegend abgeschafft.