Kosten, die fuer die Abfertigung des Schiffes durch die Hafenbehoerden entstehen. Sie gehen zu Lasten des Schiffes.
Begriff:KLARIERUNGSKOSTEN
« Zurück zur Enzyklopädie
Kosten, die fuer die Abfertigung des Schiffes durch die Hafenbehoerden entstehen. Sie gehen zu Lasten des Schiffes.