Begriff: Verträglichkeitsgruppen

Jeder Explosivstoff ist einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet; gekennzeichnet mit den Buchstaben A bis L und S.

Es dürfen Güter mit der gleichen Verträglichkeitsgruppe und der gleichen Nummer der Unterklasse zusammengestaut werden.
Güter der gleichen Verträglichkeitsgruppe, aber unterschiedlicher Unterklasse dürfen zusammengestaut werden, es müssen aber die Bestimmungen der niedrigeren Unterklasse eingehalten werden.

Güter mit unterschiedlichen Verträglichkeitsgruppen dürfen im allgemeinen nicht zusammengestaut werden.
Ausnahme: Güter der Klassen C, D und E dürfen in die gleiche Abteilung oder Ladungseinheit zusammengestaut werden, sofern die einzelnen Stauvorschriften eingehalten werden.