Begriff: FREISTEMPELUNG

Freigabe von Importladung zur Auslieferung Der legitimierte Empfaenger muss sein Konnossement bei dem Linienagenten einreichen, dieser setzt gegen Zahlung der Fracht bzw. Sicherheitsleistung den Stempel Auszuliefern auf das Konnossement. Erst mit diesem Stempel kann der Empfaenger seine Ware am Schuppen erhalten. Mit Hilfe dieses Verfahrens versucht man, das Risiko der Nichtzahlung von Fracht moeglichst gering zu halten.