Begriff: SAID TO CONTAIN

Unbekannt-Klausel Durch die Aufnahme dieser Klausel ins B/L spricht sich der Verfrachter von jeglicher Verantwortung fuer den Inhalt eines Containers oder Packstueckes frei. Alle Ablader-Angaben werden ins B/L uebernommen, es sei denn, die Ladung weist aeusserlich erkennbare Maengel auf. Durch die Klausel S. haftet der Verfrachter gegenueber der Ladungsseite nicht fuer eventuell fehlenden oder zerstoerten Inhalt eines Packstueckes oder Containers, solange nicht bewiesen ist, dass der Schaden durch den Verfrachter verursacht wurde.