Begriff: Seefahrtbuch

Seefahrtbuch, das

Das Seefahrtbuch ist ein Ausweis und dient der Identifikation des Inhabers. Deutsche Seefahrtbücher sind, soweit sie an Deutsche ausgestellt sind, Passersatzpapiere.

Jede Person, die der Schiffsbesatzung angehört, muss ein Seefahrtbuch besitzen, in welches jede An- und Abmusterung eingetragen wird. Es ist dabei auch ein Beleg für geleistete Sozialversicherungszeiten zusammen mit der, vom Seemannsamt beglaubigten, Sozialversicherungsnummer. Des weiteren werden Visa und Vermerke eingetragen.

Seefahrtbücher werden durchlaufend nummeriert. Das erste ausgehändigte Seefahrtbuch erhält die Nr. 1.

Auf Seite 2 befindet sich das beglaubigte Lichtbild des Inhabers, zusammen mit der Bescheinigung des Seemannsamtes, dass das Lichtbild die dargestellte Person zeigt. Auf Seite 3 befindet sich die Personenbeschreibung.

Zur Musterung auf ein Schiff (Anheuern) werden folgende Daten ab Seite 12 eingetragen Dienststellung, Schiffsname, Unterscheidungssignal des Schiffes, BRT des Schiffes, Leistung der Maschinenanlage, Name und Adresse der Reederei, Heimathafen, Dienstantritt, beglaubigt vom zuständigen Seemannsamt, Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland.

Zur Abmusterung von einem Schiff werden folgende Daten ab Seite 13 eingetragen Funktion an Bord, Schiffsname, Fahrtgebiet (Große oder Mittlere Fahrt), von wann bis wann (Daten), insgesamte Fahrtzeit in Monaten und Tagen, Urlaubsanspruch, Ort und Tag der Abmusterung, Unterschrift des Kapitäns oder eines anderen Bevollmächtigten. Die Abmusterung wird auf Seite 13 beglaubigt vom Seemannsamt.

siehe auch Schifferbuch