Begriff: Seelotse

(Lotse von englisch loadsman Geleitsmann), Berater des Kapitäns oder Schiffsführers in schwierigen Fahrwassern oder Häfen. Lotsen sind meist geprüfte Nautiker mit eingehenden Ortskenntnissen. Oft besteht aus Sicherheitsgründen Lotsenpflicht, das heißt, ein Lotse muss an Bord genommen werden, dem Kapitän obliegt aber weiter die Führung des Schiffes. Recht Die Rechtsverhältnisse der Seelotsen sind im Gesetz über das Seelotsenwesen in der Fassung vom 13.9.1984 geregelt.