Schiffsabfälle – Neue Regelungen 2018Ab 1. März 2018 sind mit der geänderten Konvention MARPOL Annex V (MEPC 70) neue Gesetze für das Abfallsmanagement an Bord in Kraft getreten. Eine neue Kategorie für elektronischen Abfall wurde eingeführt und ein neues Mülltagebuch in zwei Teilen musste angeschafft werden. Einige Unklarheiten wurden ausgeräumt, was Ladungsrückstände (Cargo Residues) betrifft.

 

 

Schiffsabfälle – Neue Regelungen 2018Neue Abfall-Kategorien im Überblick:

CAT. A: Plastics

CAT. B: Food waste

CAT. C: Domestic wastes

CAT. D: Cooking oil

CAT. E: Incinerator ashes

CAT. F: Operational waste

CAT. G: Animal carcasses

CAT. H: Fishing gear

CAT. I: E-waste (NEU)

CAT. J: Cargo residues (non-Harmful to Maritime Environment NEU)

CAT. K: Cargo residues (Harmful to Maritime Environment NEU)

 

Kategorie J und K: Cargo Residues

Die wesentlichste Änderung durch MEPC 70 betrifft die neue Unterteilung der Ladungsrückstände in zwei Kategorien: Gefährlich für die maritime Umwelt oder ungefährlich. Deklariert wird dies vom Exporteur (Sachverständigen) selbst, der auch die Verantwortung für enstehende Schäden und Strafen zu übernehmen hat z.B. bei falscher Deklarierung. Der große Vorteil für den Schiffsbetrieb besteht natürlich darin, dass nun völlig harmlose Ladungsrückstände (ausgelaufenes Getreide beispielsweise) künftig nicht mehr aufwendig im Hafen entsorgt werden müssen, sondern jenseits von 12nm vom nahesten Land und außerhalb von Special Areas in die See gelangen dürfen.

Die Änderung betrifft Schiffe nach SOLAS Regel VI/1-1.2, die feste Ladung in Bulk transportieren. Dafür wird das Mülltagebuch (Garbage Record Book – GRB) künftig in Teil I und Teil II unterteilt. Teil I für alle Kategorien außer Cargo Residues und Teil II nur für Cargo Residues.

Kategorie I für E-Waste

In Zeiten von immer mehr Elektronik an Bord und seitdem Schrotthändler in China nicht mehr alles abnehmen, wuchs zuletzt die Gefahr, dass diese Art von Abfall (eigentlich Schrott) ins „blaue Regal“ wanderte. Viele Entsorgungsunternehmen nehmen auch heute noch nicht diese Kategorie an, aber immerhin existiert sie nun. Sie umfasst alle Geräte und Teile, die Halbleiter, Platingen, Wicklungen oder Elektronik im Allgemeinen haben bzw. Elektrisch betrieben werden.

Schiffsabfälle – Neue Regelungen 2018An Bord erneuert werden muss also

  • Neues Garbage Record Book (GRB)
  • Neue Aushänge zu den neuen Einleit-Bedingungen
  • Neue Label zu den neuen Kategorien
  • Neuer Garbage Management Plan (GMP)
  • Der Trainingsinhalt für die Crew zum Thema Garbage Management

Müllverbrennungsanlage an Bord

Generell ist es untersagt im Hafen oder in nahen Küstengewässern diesen in Betrieb zu nehmen. Genaue Grenzen sind international nicht definiert. Nationale Regeln können greifen.

Empfohlene Mülltrennung an Bord

CAT C – „Haushaltsmüll“ bzw. Domestic Waste:

  • Papier/Kartonnagen
  • Glas
  • Metall

CAT F – „Betriebsabfälle“ bzw. Operational Waste:

  • Holz
  • Metall
  • Aluminium
  • Gefährliche Substanzen wie Ölige Lappen, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalienreste gesondert und Wettergeschützt

Gesetzliche Referenzen

  • MEPC.277(70) Amendments to MARPOL Annex V
  • MEPC.295(71) 2017 Guidelines for the implementation of MARPOL Annex V
  • MEPC.220(63) Guidelines for the development of garbage management plans

Nach wie vor gilt, dass nichts in die See entsorgt werden darf, außer

  • Food Waste: weiter als 12nm von Land entfernt und außerhalb von Special Areas
  • Food Waste zerkleinert: weiter als 3nm von Land und weiter als 12nm von Land innerhalb Special Areas
  • Tierkadaver: weiter als 12nm von Land
  • NEU: Cargo Residues, wenn unschädlich für die Maritime Umwelt weiter als 12nm von Land, wie näher in MARPOL beschrieben

MARPOL-Special-Areas

  • Mittelmeer
  • Ostsee
  • Schwarzes Meer
  • Rotes Meer
  • Golf-Region
  • Nordsee
  • Antarktische See bis 60N
  • Karibik und der Golf von Mexico

PSSA – Particular Sensitive Sea Areas

Dies sind speziell schützenswerte Gebiete, die entweder gar nicht befahren werden sollen, in jedem Fall aber keine Abfälle in die See entsorgt werden dürfen oder die besondere Regelungen betrifft, wie Verkehrstrennungsgebiete, Reportingsysteme, vorherige Anmeldungen usw.

 

 

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