Begriff: Bergelohn

Bergelohn, der (salvage money, salvage)

Angemessene Vergütung, die bei einer erfolgreichen Bergung bis zu einem Drittel des in Sicherheit gebrachten Wertes, bei einer Hilfeleistung zum Abbergen mindestens die entstandenen Unkosten einschließlich der durch das Bergen an Bord entstandenen Schäden betragen kann. Nimmt man zum Abbringen, ohne dass man sich in Seenot befindet, die Hilfe eines Fahrzeuges der Berufsschifffahrt in Anspruch, dann vereinbare man vorher einen entsprechenden Bergelohn bzw. Hilfsleistungslohn und lasse sich nach Möglichkeit mit eigenen Leinen abschleppen.