Begriff: Strandrecht

Gesamtheit aller Vorschriften über Strandgut und gestrandete Schiffe. Der Anspruch auf Bergelohn hat in der Neuzeit das ältere Strandrecht ersetzt, das den Küstenbewohnern ein Recht am verunglückten Schiff gab. Das entsprechende Gesetz vom 17.5.1874 (Strandungsordnung) ist durch Gesetz vom 28.6.1990 aufgehoben worden, sodass nunmehr das allgemeine Sachenrecht, besonders in Bezug auf herrenlose Sachen, gilt.